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   BSG, 11.04.2017 - B 12 KR 87/16 B   

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https://dejure.org/2017,36680
BSG, 11.04.2017 - B 12 KR 87/16 B (https://dejure.org/2017,36680)
BSG, Entscheidung vom 11.04.2017 - B 12 KR 87/16 B (https://dejure.org/2017,36680)
BSG, Entscheidung vom 11. April 2017 - B 12 KR 87/16 B (https://dejure.org/2017,36680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verbeitragung einer von einem türkischen Rentenversicherungsträger gewährten Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung; Grundsatzrüge; Notwendiger Inhalt einer Beschwerdebegründung; Deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbeitragung einer von einem türkischen Rentenversicherungsträger gewährten Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung; Grundsatzrüge; Notwendiger Inhalt einer Beschwerdebegründung; Deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Verbeitragung einer von einem türkischen Rentenversicherungsträger gewährten Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 11.04.2017 - B 12 KR 87/16 B
    Die Bezeichnung einer abstrakten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist jedoch unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann (BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - Juris RdNr 11 mwN).
  • BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der

    Auszug aus BSG, 11.04.2017 - B 12 KR 87/16 B
    a) Die Beschwerdebegründung erfüllt die Darlegungsvoraussetzungen für eine Grundsatzrüge (vgl hierzu exemplarisch BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) nicht, weil der Kläger keine abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG) mit höherrangigem Recht (BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - Juris RdNr 11 mwN) formuliert.
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 11.04.2017 - B 12 KR 87/16 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr, vgl nur BSG vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 11.04.2017 - B 12 KR 87/16 B
    a) Die Beschwerdebegründung erfüllt die Darlegungsvoraussetzungen für eine Grundsatzrüge (vgl hierzu exemplarisch BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) nicht, weil der Kläger keine abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG) mit höherrangigem Recht (BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - Juris RdNr 11 mwN) formuliert.
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 62/04 B

    Entscheidungsbefugnis des BSG bei Zulassung der Revision wegen eines

    Auszug aus BSG, 11.04.2017 - B 12 KR 87/16 B
    Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann demgegenüber nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG Beschluss vom 26.1.2005 - B 12 KR 62/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 6 RdNr 18).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 11.04.2017 - B 12 KR 87/16 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (vgl BSG vom 25.10.1978 - 8/3 RK 28/77 - SozR 1500 § 160a Nr. 31 S 48).
  • LSG Hamburg, 12.07.2016 - L 1 KR 28/16

    Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 11.04.2017 - B 12 KR 87/16 B
    LSG Hamburg 12.07.2016 - L 1 KR 28/16.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 5 KR 5/21

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner;

    Wie schon das Hamburgische LSG (Urteil vom 12.07.2016 - L 1 KR 28/16; die hiergegen eigelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch das BSG, Beschluss vom 11.04.2017 - B 12 KR 87/16 B, als unzulässig verworfen) hat das Sozialgericht auf Art. 14 Abs. 3 S. 1 SozSichAbk TR verwiesen, der für den Fall, dass - wie vorliegend - sowohl eine deutsche als auch eine türkische Rente bezogen werden, die Anwendung der Rechtsvorschriften über Krankenversicherung des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes - hier Deutschland - anordnet.
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